Spezialgebiete

im deutschen Recht

ZIVILRECHT

Das Zivilrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen (natürlichen oder juristischen) Personen. Das Zivilrecht gliedert sich in das allgemeine Zivilrecht, auch bürgerliches Recht oder Privatrecht genannt und in das sonstige Zivilrecht.

Im allgemeinen Zivilrecht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse festgelegt. Das sonstige Zivilrecht, das gelegentlich mit dem Wirtschaftsprivatrecht zusammengefasst wird, ist besonders im Handelsrecht, im Arbeitsrecht, im Mietrecht und vielen anderen Rechtsgebieten ausführlich geregelt.

Die Spezialgebiete der Rechtsanwaltskanzlei im deutschen Zivilrecht sind:

Allgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht
Schuldrecht
Erbrecht
Familienrecht
Arbeitsrecht
Handelsrecht, insbesondere Firmengründungen
Transportrecht
Speditionsrecht

Zur umfassenden Beratung unserer Mandanten kooperieren wir mit einem Fachanwalt in den jeweiligen Rechtsbereichen.