Spezialgebiete
im deutschen Recht
ÖFFENTLICHES RECHT
Das öffentliche Recht umfasst die Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Bürger und das Verhältnis der Staats- und Verwaltungsorgane untereinander regeln. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen eine der Parteien eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses immer der Staat, ein Staatsorgan oder eine staatliche Behörde ist.
Die Spezialgebiete der Rechtsanwaltskanzlei im deutschen Öffentlichen Recht sind:
Ausländerrecht
Sozialrecht
Fremdrentenrecht
Vergaberecht
Steuerrecht
Verwaltungsrecht
Zur umfassenden Beratung unserer Mandanten kooperieren wir mit einem Fachanwalt in den jeweiligen Rechtsbereichen.