Spezialgebiete

im deutschen Recht

STRAFRECHT

Das Strafrecht befasst sich mit Verfolgung, Aufklärung und Bestrafung von Handlungen die aufgrund eines Gesetzes verboten sind und mit einer Strafe (Freiheits- oder Geldstrafe) als Rechtsfolge geahndet werden. Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen. Hierbei handelt es sich um sog. Ordnungswidrigkeiten.

Die Spezialgebiete der Rechtsanwaltskanzlei im deutschen Strafrecht sind:

Allgemeines Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Internationales Strafrecht
Kapitalstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Jugendstrafrecht
Verkehrsrecht

Zur umfassenden Beratung unserer Mandanten kooperieren wir mit einem Fachanwalt in den jeweiligen Rechtsbereichen.